| Shop Betreiber AGB |
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Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Eröffnung eines Partner-Shops Präambel § 1 Vertragsgegenstand (2) Enouzgh Merch-Produkte sind die Produkte, die bei Enough Merch zum Verkauf angeboten werden und gegebenenfalls mit den von Enough Merch, vom Shop-Betreiber oder vom Endkunden zur Verfügung gestellten Motiven bedruckt werden (Im Folgenden auch Produkte genannt). § 2 Urheberrechte an Druckmotiven / Einräumung von Nutzungsrechten (2) Die Einräumung von Nutzungsrechten zu Gunsten von Enough Merch gemäß § 2 (1) erfolgt nicht-exklusiv, räumlich unbeschränkt und zeitlich unbefristet bis zu einer Kündigung dieser Vereinbarung durch einen der beiden Vertragspartner gemäß § 11. (3) Etwaige Urheber- oder sonstige Rechte an einem vom Shop-Betreiber zur Verfügung gestellten Druckmotiv verbleiben beim Shop-Betreiber. Enough Merch ist es nicht gestattet, Motive des Betreibers in eigenen Shops oder in den Shops von Dritten oder über andere Vertriebskanäle zu vertreiben, wenn der Shop-Betreiber dem nicht ausdrücklich zustimmt. (4) Es ist Enough Merch gestattet, das Motiv zu Werbezwecken auf der Webseite von Enough Merch oder für andere Formen der Werbung für Enough Merch zu verwenden. Enough Merch gewährleistet in diesen Fällen die Verlinkung des Motivs mit dem Shop des Urhebers.
(2) Der Shop-Betreiber versichert, dass er das Motiv, das er nach Maßgabe dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen Enough Merch zur Nutzung überlässt, selbst entworfen hat und/oder dass er Inhaber sämtlicher Nutzungsrechte an dem Motiv ist, insbesondere marken-, urheber- und geschmacksmusterrechtlicher Art. Der Shop-Betreiber versichert, hinsichtlich der nach Maßgabe dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen von ihm zu Gunsten von Enough Merch eingeräumten Rechte allein und ausschließlich verfügungsberechtigt zu sein. (3) Der Shop-Betreiber versichert, dass ihm Rechte Dritter, die einer Nutzung des Motivs durch Enough Merch nach Maßgabe dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen entgegenstehen oder entgegenstehen könnten, nicht bekannt sind. (4) Der Shop-Betreiber steht dafür ein, dass sämtliche in seinen Shop eingestellten Inhalte frei von Rechten Dritter sind und ihre Nutzung nicht in Patente, Lizenzen, Schutzrechte oder sonstige Rechte Dritter eingreift. (5) Der Vertragspartner versichert, dass das jeweilige Motiv, das er Enough Merch zur Nutzung überlässt, auch im Einklang mit sonstigen gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere gesetzlichen Vorschriften zum Jugendschutz, steht und nicht gegen strafrechtliche Verbote verstößt. (6) Enough Merch behält sich für den Fall, dass Dritte Ansprüche wegen Rechtsverletzung durch die Nutzung eines Motivs des Shop-Betreibers geltend machen, den Einbehalt der Lizenzgebühren (Provisionen) bis zur endgültigen Klärung der rechtlichen Auseinandersetzung vor. (7) Wird das von den Shop-Betreibern lizenzierte Motiv nach Auffassung von Enough Merch zu Unrecht bzw. offensichtlich missbräuchlich angegriffen, werden sich die Parteien über die im Rahmen der Rechtsverfolgung einzuleitenden Schritte gemeinsam abstimmen. (8) Die Shop-Betreiber haften nicht für Druckmotive, die von Enough Merch zur Verfügung gestellt oder vom Endkunden einmalig über den Partner-Shop hinzugefügt wurden (insb. Textpersonalisierung). (9) Der Shop-Betreiber ist verpflichtet, Enough Merch unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, wenn gegen ihn Ansprüche wegen Verletzung von Rechten Dritter im Zusammenhang mit in den Shop eingestellten Inhalten geltend gemacht werden. (10) Machen Dritte gegen Enough Merch Ansprüche wegen Rechtsverletzungen geltend, so steht es Enough Merch nach alleinigem Ermessen frei, beanstandete Inhalte aus dem Partner-Shop ganz oder teilweise zu entfernen.
(2) Versäumt es der Shop-Betreiber, ein vollständiges Impressum anzugeben, sind die Produkte seines Shops für den Endkunden nicht sichtbar und können nicht bestellt werden. (3) Falschangaben im Impressum führen zu sofortiger Löschung des Shops und zur Einbehaltung etwaiger vorhandener Provisionsguthaben.
Gewerbliche Shop-Betreiber in Deutschland mit erbrachtem Nachweis der Umsatzsteuerpflicht erhalten zusätzlich zur Provision auch die darauf anfallende Umsatzsteuer gutgeschrieben. Für gewerbliche Shop-Betreiber aus dem EU-Ausland gilt die Verlagerung der Umsatzsteuerpflicht ("reverse charge") für elektronische Dienstleistungen gemäß der sechsten EU-Umsatzsteuerrichtlinie. Der Produktpreis für den Endkunden setzt sich aus einem Enough Merch-Grundpreis für Produkt und Druck sowie der Provision des Shop-Betreibers zusammen. (2) Die Höhe der Provision ist variabel und kann vom Shop-Betreiber innerhalb seines Shop-Moduls für jedes einzelne zum Verkauf angebotene Produkt frei bestimmt werden. (3) Enough Merch behält sich vor, uneingeschränkt Änderungen am Grundpreis der Enough Merch Produkte vorzunehmen. (4) Die Abrechnung und Auszahlung des Provisionsguthabens an den Shop-Betreiber geschieht vierteljährlich nach Ende eines Kalenderquartals, der Mindestauszahlungsbetrag beträgt 20,- € für Shop-Betreiber aus Deutschland und 100,- € für Betreiber im Ausland. Übersteigt das Guthaben einen Betrag von 100,- €, kann der Shop-Betreiber die Auszahlung jederzeit einfordern, jedoch nicht öfter als einmal pro Monat. Nach Wahl von Enough Merch erfolgt die Zahlung mittels Überweisung oder Paypal. Unter dem Mindestauszahlungsbetrag liegende Beträge werden spätestens mit Kündigung aller Partnerverträge nach sechs Monaten ausbezahlt, wenn innerhalb dieses Zeitraums vom Shop-Betreiber kein neuer Partnervertrag geschlossen wurde. (5) Der Shop-Betreiber ist dafür verantwortlich, seine aktuelle Bankverbindung bei Enough Merch zu hinterlegen. Für falsch übermittelte Bankverbindungen haftet der Shop-Betreiber. Der Shop-Betreiber ist ebenfalls dafür verantwortlich Enough Merch den Nachweis seiner Umsatzsteuerregistrierung zu erbringen. Falls keine Steuernummer angegeben ist, findet die Provisionsüberweisung ohne Mehrwertsteuer statt.
(2) Der Shop ist kostenfrei und werbefrei. § 7 Vertragsbeziehungen mit Endkunden (2) Enough Merch kann Richtlinien und betriebliche sowie bestelltechnische Abläufe jederzeit ändern. Produktpreise und Verfügbarkeit können sich zeitweilig ändern.
(2) Enough Merch behält sich ferner vor, Bestellungen von Kunden abzulehnen, die als kreditunwürdig bekannt sind oder keine Ermächtigung zum Bankeinzug erteilen. (3) Enough Merch ist verantwortlich für die gesamte Bearbeitung und Ausführung der Aufträge. Insoweit erstellt Enough Merch z.B. die Auftragsformulare, bucht Zahlungen, führt Stornierungen und Rücksendungen durch und übernimmt den Kundenservice. (2) Im Übrigen wird Enough Merch dem Shop-Partner in unregelmäßigen Abständen per E-Mail Informationen zusenden, welche Informationen über Artikel- und Leistungsänderung des Enough Merch-Angebots, Service-Berichte, Tipps und Tricks zu den Enough Merch-Leistungen sowie weitere Informationen, (auch über Angebote Dritter), mit Bezug auf den Shop eines Partners beinhalten. Der Partner erklärt sich hiermit einverstanden. (3) Die datenschutzrechtlichen Anforderungen werden von Enough Merch beachtet. Insbesondere erfolgt keine Weitergabe von personenbezogenen Daten des Shop-Partners an Dritte, sofern dieser nicht eingewilligt hat und die Weitergabe nicht gesetzlich zulässig oder erforderlich ist. Im Übrigen gilt die Datenschutzerklärung von Enough Merch. § 10 Haftungsbeschränkung, Haftungsausschluss und Freistellung (2) Diese Haftung des Shop-Betreibers schließt sämtliche Schäden von Enough Merch in Form von Kosten für die Rechtsverfolgung sowie Kosten und Schadensersatzbeträge ein, die Enough Merch von einem Gericht wegen der Nutzung des Motivs des Shop-Betreibers auferlegt werden oder in einem Vergleich enthalten sind. Der Shop-Betreiber verpflichtet sich, Enough Merch von sämtlichen vorgenannten Kosten und Schadensersatzforderungen freizustellen. Enough Merch hat in diesem Fall gegen den Shop-Betreiber einen Anspruch auf einen Vorschuss in Höhe der geschätzten Verteidigungskosten. (3) Eine Haftung von Enough Merch gegenüber dem Shop-Betreiber, gleich aus welchen Rechtsgründen, insbesondere – aber nicht abschließend – gemäß §§ 280 ff. BGB, 323 ff. BGB oder wegen unerlaubter Handlung nach § 823 ff. BGB, bestimmt sich abschließend wie folgt: Enough Merch haftet, sofern der Shop-Betreiber Ansprüche geltend macht, die auf Arglist, Vorsatz, grober Fahrlässigkeit oder der Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht von Enough Merch, ihrer leitenden Angestellten oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Im Übrigen ist eine Haftung von Enough Merch für leicht fahrlässiges Verhalten ausgeschlossen. (4) Handelt es sich beim Shop-Betreiber um einen Unternehmer, d. h. eine natürliche oder juristische Person, oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt, gilt darüber hinaus Folgendes: Soweit Enough Merch eine fahrlässige Verletzung angelastet wird, ist die Haftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt. (5) Eine weitergehende Haftung von Enough Merch wegen Personenschäden oder nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
§ 12 Änderungen von Konditionen (2) Als Schriftform im Sinn dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten Erklärungen per Telefax, Brief und E-Mail. Im Fall einer diesbezüglichen Erklärung gegenüber Enough Merch via E-Mail ist diese zu richten an: Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! JavaScript muss aktiviert werden, damit sie angezeigt werden kann. . (3) Klarstellend wird vereinbart, dass durch eine derartige Änderung weder die sonstigen in diesem Vertrag niedergelegten Rechte und Pflichten noch für laufende Zeiträume vereinbarte Honorartabellen zum Nachteil des Shop-Betreibers berührt werden. Sollte der Shop-Betreiber mit einer Änderung nicht einverstanden sein, ist eine fristlose Kündigung der Vereinbarung jederzeit möglich.
(2) Sofern es sich bei dem Shop-Betreiber um einen Kaufmann im Sinne des HGB, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder um öffentlich-rechtliches Sondervermögen handelt, ist Mannheim Gerichtsstand. Enough Merch ist in diesem Fall auch berechtigt, den Shop-Betreiber nach Wahl von Enough Merch an dessen Wohnsitzgericht zu verklagen. Entsprechendes gilt für den Fall, dass der Shop-Betreiber über keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland verfügt, nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Inland verlegt oder sein Wohnsitz oder sein gewöhnlicher Aufenthaltsort bei Klageerhebung unbekannt ist. (3) Der Vertrag nach Maßgabe dieser Allgemeinen Geschäfts- und Lieferbedingungen unterliegt ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Geltung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen. Sofern der Shop-Betreiber Verbraucher i.S.v. § 13 BGB ist und seinen gewöhnlichen Aufenthalt im Ausland hat, bleiben zwingende Bestimmungen dieses Staates unberührt. (4) Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäfts- und Lieferbedingungen unwirksam sein oder den gesetzlichen Regelungen widersprechen, so wird hierdurch der Vertrag im Übrigen nicht berührt. Fassung 02/2009
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